Unser Rathaus
Grundbucheinsichtsstelle
Beschreibung
Für die Führung der Grundbucheinsichtsstelle ist der Ratschreiber verantwortlich.
Er ist Ihr Ansprechpartner in folgenden Angelegenheiten:
- Erteilung von Auskünften aus dem Grundbuch
- Gewährung der Einsichtnahme in das Grundbuch
- Erteilung von Ausdrucken aus dem Grundbuch
Soweit diese Leistungen nicht den eigenen Grundbesitz betreffen, müssen Sie das Vorliegen eines berechtigten Interesses glaubhaft machen.
Der Grundbuchratschreiber kann in Abwesenheit des Notars Unterschriften und Abschriften beglaubigen.
Stichworte zum Service der Grundbucheinsichtsstelle
- Grundbuchauszüge
- Auskünfte aus dem Grundbuch
- Einsichtnahme in das Grundbuch
- Ausdrucke aus dem Grundbuch
- Beglaubigung von Unterschriften
Hinweis
Für die Erledigung von Grundbuchgeschäften ist das Amtsgericht Achern zuständig:
Amtsgericht Achern - Grundbuchamt
Rathausplatz 4
77855 Achern
Tel. 07841/6733-402
Fax 07841/6733-465
E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Bürgeramt
Leitung Bürgeramt, Ordnungsamt, Gaststättenerlaubnisse, Sperrzeitverkürzungen, Straßenverkehrsbehörde, Wahlen, Feuerwehrwesen, Wochen- und Jahrmärkte, Grundbucheinsichtsstelle