Dienstleistungen
Von A bis Z
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Leistungen
Waffenbesitzwechsel und Schalldämpfer
Jeder Besitzwechsel einer Waffe oder Erwerb eines Schalldämpfers muss bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Kreispolizeibehörden
Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort,
- das Landratsamt,
- die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
- die Verwaltungsgemeinschaft.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Anzeige spätestens bis 14 Tage nach Erwerb.
Verfahrensablauf
Nach Eingang der Meldung wird die Erwerbsberechtigung geprüft und der Aus- bzw. Ein- oder Umtrag vorgenommen.
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung Waffenbesitzwechsel, WBK, ggf. EFP und Kopie des Personalausweises