Dienstleistungen
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Leistungen
Unsere Aufgaben:
Beauftragte für Kinderschutz
Zu den Aufgaben des Landratsamtes, Jugendamtes gehört die kontinuierliche Qualitätsentwicklung von Kinderschutzthemen im Landkreis.
Die Beauftragte für Kinderschutz informiert und berät bei Fragen und Anliegen rund um das Thema "Kindeswohl und Kinderschutz". Zentrale Themen im Kinderschutz sind:
Die Beauftragte für Kinderschutz informiert und berät bei Fragen und Anliegen rund um das Thema "Kindeswohl und Kinderschutz". Zentrale Themen im Kinderschutz sind:
o Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII bei Hinweisen auf Vernachlässigung, körperliche, emotionale, sexuelle Gewalt (intervenierender Kinderschutz)
o Schutz- und Präventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (institutioneller Kinderschutz)
o Information, Aufklärung und Fortbildungen zum Kinderschutz (primärpräventiver Kinderschutz)
o Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz mit aufeinander abgestimmten Verfahren (Kooperativer Kinderschutz)
o Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Kinderschutz
o Konzeptionsentwicklung u.a. für professionsübergreifende Kooperationsvereinbarungen
o Schutz- und Präventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (institutioneller Kinderschutz)
o Information, Aufklärung und Fortbildungen zum Kinderschutz (primärpräventiver Kinderschutz)
o Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz mit aufeinander abgestimmten Verfahren (Kooperativer Kinderschutz)
o Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Kinderschutz
o Konzeptionsentwicklung u.a. für professionsübergreifende Kooperationsvereinbarungen
Rechtliche Grundlage ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG).
Adressaten:
Adressaten:
- Freie und kommunale Träger der Jugendhilfe (Anbieter von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, ambulante, teil- und vollstationäre Einrichtungen, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit, u.a.),
- weitere Institutionen im Landkreis: Schulen, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz, Städte und Gemeinden, andere Fachämter, u.a.,
- Institutionen und Personen im Landkreis, die beruflich in Kontakt mit Familien, Kindern und Jugendlichen sind,
- Freizeitvereine
Unsere Aufgaben:
- Fachberatung zu Kinderschutzthemen,
- Zentrale Auskunftsstelle zum Angebot der »insoweit erfahrenen Fachkräfte« im Kinderschutz im Ortenaukreis,
- Organisieren und Durchführen von bedarfsorientierten Fachveranstaltungen und Fortbildungen zum Kinderschutz,
- Multiplikatorentätigkeit im Kinderschutz bei regionalen und überregionalen Gremien und Arbeitsgruppen zu Kinderschutzthemen wie z.B. sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt, primärpräventive Hilfe-Angebote, u.a.m,
- Informationsstelle für Bürger und Bürgerinnen zum Thema Kinderschutz, Infostelle für Kinder und Jugendliche zu Kinderrechten (Beschwerde und Beteiligung).
Onlineantrag und Formulare
- Glossar zur „Vereinbarung zum Kinderschutzhandeln im Ortenaukreis"
- Handreichung Schutzkonzept Kindertagesstätten Ortenaukreis
- IEF-Flyer Ortenaukreis I anonymisierte Fallberatung
- Insoweit erfahrene Fachkräfte Kinderschutz I anonymisierte Fallberatung
- Insoweit erfahrene Fachkräfte Ortenaukreis_07.2024
- Jugendamt KSD Kontaktliste als Anlage für Vereinbarung zum Schutzauftrag
- Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt
- Pocketbroschüre_Kinderschutz_Ortenau
- Pocketbroschüre_Was Jugendämter leisten_Ortenau
- Vereinbarung Ehrenamt I Vereine I § 72a SGB VIII
- Vereinbarung Schutzauftrag freie Träger § 8a SGB VIII
- Vereinbarung Schutzauftrag I freie Träger I § 8a SGB VIII I Übersichts-Liste
- Vereinbarung Schutzauftrag Kindertagespflegepersonen § 8a SGB VIII
- Vereinbarung zum Kinderschutzhandeln im Ortenaukreis
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen nötig.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Nach Absprache. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise
Keine.
Freigabevermerk
04.04.2024 Jugendamt