Dienstleistungen

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Leistungen

Zulassung eines in Frankreich gekauften Fahrzeuges

Sie möchten ein in Frankreich erworbenes Kennzeichen im Ortenaukreis zulassen? Hier finden Sie notwendige Informationen dazu.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragssstellung sowie Einreichung und Gültigkeit der vollständigen Unterlagen.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • EG-Typgenehmigung/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Datenblatt einer Kfz.-Prüfstelle
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Originalkaufvertrag oder Originalrechnung
  • Kfz-Steuer Einzugsermächtigung
  • "Carte grise"
  • französische Kennzeichenschilder

Vertiefende Informationen

deutsch-französische Kontaktgruppe:

  • H. Benz, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Ortenaukreis

Tel.: 0781/805-1368

  • Préfecture du Haut-Rhin, Colmar

Tel.: 0033/389292111

  • Fr. Heitz, Préfecture de la Région Alsace, Strasbourg

Tel.: 0033/388216159

Grenzüberschreitende Fragen / Questions transfrontalières

  • Bei Fragen mit grenzüberschreitendem Bezug hilft Ihnen neben unserem Service auch die Informations- und Beratungsstelle INFOBEST weiter. Informationen und Kontakt unter www.infobest.eu
  • Pour tout renseignement concernant vos questions transfrontalières, veuillez vous adresser à nos services ou à l'INFOBEST, instance de renseignement et de conseil transfrontaliers. Informations utiles et contact : www.infobest.eu