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Genehmigung Landschaftsschutzgebiet bei baurechtl. verfahrensfreien Vorhaben beantragen
Auf Grund der Landschaftsschutzgebietsverordnungen für die Landschaftsschutzgebiete im Ortenaukreis bedürfen Bauten aller Art, auch wenn sie keine baurechtliche Genehmigung brauchen, d.h. wenn sie weniger als 20 m³ Rauminhalten umfassen, einer Erlaubnis durch die Untere Naturschutzbehörde. Damit soll sichergestellt werden, dass in Landschaftsschutzgebieten keine Maßnahmen durchgeführt werden,
- die eine Veränderung des Schutzgebietes darstellen,
- welche die Natur schädigen,
- die den Naturgenuss beeinträchtigen oder
- die das Landschaftsbild verunstalten.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bauter aller Art mit weniger als 20 m³ Rauminhalt
Verfahrensablauf
Der Antrag auf naturschutzrechtliche Erlaubnis kann bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg oder per E-Mail: umwelt@ortenaukreis.de gestellt werden.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Lageplan (M 1:1.500), auf dem das Grundstück und der geplante Standort des Bauvorhabens eingezeichnet sind
- eine Skizze der geplanten Hütte mit Größenangaben (Breite, Tiefe, Höhe)
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit Lageplan und Skizze
Rechtsgrundlage
Landschaftsschutzgebietsverordnung