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Errichtung von Zoos beantragen
Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden, um sie zur Schau zu stellen. Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb solcher Einrichtungen bedürfen der Genehmigung. Zirkusse und Tierhandlungen gelten nicht als Zoos.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat verschiedene Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Zierfischen herausgegeben, die bei der Beurteilung von Zoos zugrunde zu legen sind.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Benötigt wird ein schriftlicher Antrag mit umfangreichen Antragsunterlagen, die im Merkblatt Errichtung von Zoos aufgelistet sind.
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Erforderliche Unterlagen
Bitte entnehmen Sie die Liste der erforderlichen Unterlagen dem Merkblatt Errichtung von Zoos (Downloads).