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Meldung vom 30.07.2026

Eröffnung Jugendhaushütte

Wo kann man sich als junger Mensch in Haslach an öffentlichen Orten ungezwungen Treffen? Ab sofort steht Kindern und Jugendlichen am Jugendhaus eine neue, öffentlich nutzbare Hütte zur Verfügung. Für die Hütte wurde vom Bauhof ein ehemaliger Fahrradunterstand der Förderschule umgebaut und bietet nun mehrere Sitzmöglichkeiten sowie einen geschützten Treffpunkt im Außenbereich. Die Idee dahinter war, einen Platz zu schaffen, der unabhängig von den Öffnungszeiten des Jugendhauses genutzt werden kann. Damit erhalten Kinder und Jugendliche einen zusätzlichen Ort zum Verweilen. Der Probelauf sei sehr positiv verlaufen, hieß es seitens Jugendhausleiter Maximilian Pohl.
Meldung vom 20.07.2026

KIFA-Arbeitskreis blickt nach vorn: Fortführung auch ohne Stiftung gesichert

Beim diesjährigen Arbeitstreffen des Kinder- und Familienbildungs-Arbeitskreises im Haslacher Ratssaal stand ein bedeutender Einschnitt im Mittelpunkt: Der angekündigte Rückzug der Neumayer Stiftung machte dieses Treffen zum vorerst letzten im bisherigen Förderrahmen. Umso erfreulicher war die Nachricht aus den vorangegangenen Gesprächen: Alle beteiligten Akteurinnen und Akteure haben sich bereit erklärt, das Projekt auch künftig gemeinsam weiterzuführen.
Meldung vom 15.07.2026

Autofreie Altstadt für das Late Night Shopping am 24.07.

Am Freitag, den 24. Juli findet in der Haslacher Altstadt das Late Night Shopping statt. Die Stadtverwaltung hat deshalb die öffentliche Fläche, also auch Straßen und Parkplätze mit einer Sondernutzungserlaubnis versehen. Dies bedeutet, dass im Festbereich am Freitag, den 24. Juli von 15:00 - 23:00 Uhr keine Autos geparkt oder abgestellt werden dürfen. Autofahrer, die dennoch dort parken, gehen das Risiko ein mit ihrem Fahrzeug eingekeilt zu werden. Die Veranstalter haben der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass in den letzten Jahren einige wenige Autobesitzer dennoch im Festbereich parkierten und das die Veranstalter sich dieses Jahr vorbehalten, Fahrzeuge, die den Festablauf erheblich behindern oder gar die durch den Festablauf veränderten Feuerwehrzugänge blockieren, zur Not auch entfernen zu lassen.

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