Bauvoranfrage
Antrag auf Bauvorbescheid
Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist sollten Sie die Baugenehmigung beantragen. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um jeweils bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.
Ein Antrag auf Bauvorbescheid empfiehlt sich insbesondere dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks im Grundsatz geklärt werden soll, ob das Grundstück den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.
Bei einer Bauvoranfrage sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
- Vordruck zum Bauvorbescheid
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Verwaltungsportal service-bw:
Ansprechpartner
Clemens Hupfer
Stadtbaumeister
Telefon: 07832/706-131
E-Mail: hupfer@haslach.de
Kristina Schwendemann
Sekretariat Baurechtsbehörde
Telefon: 07832/706-134
Telefax: 07832/706-139
E-Mail: k.schwendemann@haslach.de
David Obert
Telefon: 07832/706-155
E-Mail: obert@haslach.de
zuständig für Bauvorhaben in:
- Haslach mit Bollenbach und Schnellingen
- Fischerbach
- Mühlenbach
Lukas Weigold
Telefon: 07832/706-136
E-Mail: weigold@haslach.de
zuständig für Bauvorhaben in:
- Hofstetten
- Steinach mit Welschensteinach
Sonja Moser
Bauaufsicht
Telefon: 07832/706-130
E-Mail: moser@haslach.de
Christian Tritschler
Bauaufsicht
Telefon: 07832/706-156
E-Mail: tritschler@haslach.de